Grundpflege

Die Grundpflege wird als Leistung der Pflegeversicherung definiert, die pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag unterstützt. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Prophylaxe sowie die Förderung der Kommunikation und Eigenständigkeit.

Die Grundpflege ist demnach die pflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen, der vorübergehend oder dauerhaft seine alltäglichen Grundverrichtungen nicht mehr selbst bewältigen kann.