HINWEISGEBERSCHUTZ
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem besseren Schutz hinweisgebender Personen.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hat für uns höchste Priorität.
Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, sollten Verstöße frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Mitarbeitende, Dienstleister und das Unternehmen zu verhindern.
Dazu haben wir für die Meldung von Gesetzesverstößen eine Interne Meldestelle im Sinne der EU-Hinweisgeber-Richtlinie eingerichtet.
MELDUNGEN VON VERSTÖSSEN GEGEN GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen nehmen wir telefonisch, per E-Mail oder per Post – auch anonym – entgegen.
Damit Ihr diesbezüglicher Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass dieser Hinweis so konkret wie möglich ist.
Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten und/oder die Preisgabe Ihrer Identität ermöglichen jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Internen Meldestelle, falls zur Aufklärung des Hinweises zusätzliche Informationen benötigt werden.
UNSERE INTERNE MELDESTELLE
Unsere Meldestelle soll Ihnen die Möglichkeit geben, Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften zu melden und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Inhalte Ihrer Meldung sowie eventuelle Angaben zu Ihrer Person werden von der internen Meldestelle selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für den Fall, dass Sie konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder
Regelverstöße in unserem Hause haben oder solche vermuten, haben wir als Meldekanal folgende Kontakt-Daten eingerichtet:
Rufnummer: +49 1701469227
E-Mail: meldung@pflegeteam-kues.de
Meldungen per Telefon werden täglich von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr entgegengenommen, außer an Sonn- und Feiertagen.